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Hergiswil |
Chrüter-Zonft |
2013 |
Statuten Chrüter-Zonft Hergiswil
Rechtsform, Zweck und Sitz
1. Name und Sitz
Unter dem Name Chrüter-Zonft Hergiswil besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss vorliegenden Statuten und im Sinne von Art 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz des Vereines ist in der Gemeinde Hergiswil LU. Der Verein besteht auf unbeschränkte Zeit.
2. Zweck
Zweck der Chrüter-Zonft Hergiswil ist es, gemeinsam die schönste Zeit im Jahr, die Fasnacht, mit Gleichgesinnten zu verbringen und das Fastnachtstreiben in und um Hergiswil alljährlich aufs Neue zum Leben zu erwecken.
Organisation
3. Organe
3.1. Hauptversammlung
Oberstes Organ der Chrüter-Zonft Hergiswil ist die Hauptversammlung. Diese findet alljährlich jeweils am 31. Oktober um 20.13 Uhr statt. Einladungen zur Hauptversammlung und Traktanden werden keine versandt. Anträge von Mitglieder müssen min. 10 Tage vor der Hauptversammlung in schriftlicher Form an den Oberchrüter eingereicht werden. Alle Abstimmungen erfolgen mit absolutem Mehr in offenem Verfahren. Auf Verlangen von mindestens fünf Mitglieder können Abstimmungen auch geheim erfolgen.
Traktanden der Hauptversammlung:
1. Begrüssung
2. Büro bestellen
3. Rückblick des Vereinsjahres
4. Kassabericht mit Genehmigung
5. Mutationen / Wahlen
6. Festlegung Jahresprogramm
7. Festlegung Jahresbeitrag
8. Diverses
3.2. Mitglieder
Mitglied ist jeder, der den Jahresbeitrag bezahlt. Haftbar sind die Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen und maximal mit dem alljährlich festgelegtem Jahresbeitrag. Bei Abstimmungen und Wahlen hat jedes Mitglied eine Stimme welche nicht in Vertretung weitergegeben werden kann.
3.3. Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Vereinsmitglieder und wird an jeder Hauptversammlung gewählt. Er leitet den Verein und entscheidet in allen Fragen die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind. Es besteht ein sogenannter Ämterzwang welcher im Bedarf in geheimer Abstimmung umgesetzt wird. Es können nur an der Hauptversammlung anwesende Personen gewählt werden.
Der Vorstand besteht aus dem Oberchrüter
Chlöderchrüter
Schriibichrüter
Aufgaben des Vorstandes:
Oberchrüter: - Leitet die Alljährliche Hauptversammlung und Vorstandsitzungen.
- Ist erste Ansprechperson gegen innen und gegen aussen.
Chöderchrüter: - Ist für den Kassabetrieb verantwortlich.
- Legt an der Vollversammlung Rechenschaft über die Kasse ab.
Schriibichrüter: - Ist für sämtliche Schriftlichkeiten und den nötigen Informationsaustausch unter den Mitgliedern zuständig.
Der Vorstand kann zu den Vorstandsitzungen Mitglieder mit Stimmrecht einladen.
4. Finanzen
Mit dem alljährlich festgelegten Jahresbeitrag, mit Spenden und sonstige Einnahmen werden die Ausgeben des Vereins gedeckt. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober. Auf eine Revisionsstelle wird verzichtet. Die Rechnung kann an der Hauptversammlung von allen Mitgliedern eingesehen werden.
5. Auflösung
Der Verein besteht solange die der Vorstand bestellt werden kann. Die Auflösung kann auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder in offener Abstimmung mit maximal 3 Gegenstimmen durchgeführt werden. Bei Auflösung des Vereins geht das Vermögen in die Obhut der Gemeinde über, mit dem Auftrag, die Fasnacht in Hergiswil mit dem Vermögen zu unterstützen.
Hergiswil, 31. Oktober 2017
Oberchrüter Schriibichrüter
Gregor Kunz Helen Kaufmann